GENERELLE INFORMATIONEN

 

Wir sind eine Arbeitnehmerüberlassung mit Sitz in der Tschechien. Trotz unseres Firmensitzes gelten für uns die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem sich der Arbeitsort unseres Mitarbeiters/unserer Mitarbeiterin befindet.

Da wir viel in Deutschland im Einsatz sind, hier die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen:

 

 
1. Höchstdauer der Überlassung
 
 

Im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist eine maximale Entleihdauer von 18 Monaten fixiert worden. Nach dem Ablauf der 18 Monate muss eine mindestens 3 monatige Unterbrechung erfolgen. Ein Wechsel innerhalb des Entleihunternehmens auf einen Arbeitsplatz ist nicht ausreichend.

 

 

 
2. Equal Pay
 
 

Die Mitarbeiter/innen der Überlassungsfirma haben Anspruch auf den gleichen Lohn wie der Stamm-Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Da dies häufig Grund für Beanstandungen durch Behörden ist, muss hier ein intensiver Austausch zwischen Entleiher und Überlassungfirma erfolgen, damit auch alle Lohnbestandteile mindestens identisch sind (z.B. Nachtzulagen, Schichtzulagen, Erschwerniszulagen, etc).

 

 

 
3. Vertrag
 
 

Es wird mit Ihrem Unternehmen ein genereller Rahmenvertrag erstellt, welcher die grundlegende Zusammenarbeit regelt. In weiterer Folge wird für jede Tätigkeit ein Vertrag geschlossen, in welchem auch der Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin fixiert werden muss, der/die bei Ihnen zum Einsatz kommt.

 

 

 
4. Streik
 
 

Befindet sich der Entleiher im Arbeitskampf darf dieses vom Streik betroffene Unternehmen keine Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen. Dieses Verbot ist explizit im Gesetz aufgeführt.  

Siehe auch: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_AUEG_p11.html

 

 

 

© 2019 ATA EU Logistik s.r.o. All Rights Reserved. Designed By WarpTheme